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   VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15.TR   

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https://dejure.org/2015,50437
VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15.TR (https://dejure.org/2015,50437)
VG Trier, Entscheidung vom 25.11.2015 - 5 K 1983/15.TR (https://dejure.org/2015,50437)
VG Trier, Entscheidung vom 25. November 2015 - 5 K 1983/15.TR (https://dejure.org/2015,50437)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 188 S 2 VwGO, Art 104b GG, § 44 HO RP, Art 3 Abs 1 GG, § 5 Abs 1 S 1 KTagStG RP
    Gewährung einer Zuwendung zum Bau und zur Ausstattung von neuen Gruppen/U3-Plätzen in Kindertagesstätten; Doppelförderung; Gerichtskostenfreiheit des Verfahrens

  • esovgrp.de

    GG Art 3,GG Art 3 Abs 1,GG Art 104b,KitaFinHG,KitaG § 5,KitaG § 5 Abs 1,KitaG § 5 Abs 1 S 1,LHO § 44,VwGO § 188,VwGO § 188 S 2
    Alter, Anspruch, Anspruchsgrundlage, Ausbau, Betreuungsangebot, Betrieb, Bund, Bundeszuwendung, Charakter, Doppelförderung, Finanzhilfe, Fördermittel, Förderung, Förderzweck, Fürsorge, Fürsorgerecht, fürsorgerischer Charakter, Gesetz, Gruppe, Investitionskosten, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14

    Kindertagesstättenrecht - Ausbau der U-3 Betreuung

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15
    Soweit der 7. Senat des OVG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - ein vergleichbares Verfahren als gerichtskostenfrei eingestuft hat, kann sich die Kammer der dort vertretenen Auffassung aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht anschließen.

    Die Entscheidung über die Zulassung der Berufung ergeht auf der Grundlage der §§ 124a Abs. 1, 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, denn das Urteil weicht von den Urteilen des OVG Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 2015 - 6 A 11160/14.OVG - und vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - ab und beruht auf diesen Abweichungen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.2013 - 7 A 11237/12

    Personalkostenförderung für nicht im Bedarfsplan berücksichtigte

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15
    Zwar hat der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts in diesem Urteil unter bloßer Bezugnahme auf sein weiteres Urteil vom 24. März 2013 - 7 A 11237/12.OVG -, ESOVGRP, § 188 Satz 2 VwGO für anwendbar erachtet.
  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15
    Insoweit ist zunächst zu sehen, dass der Bescheid vom 10. Dezember 1992 über die seinerzeitige Bewilligung einer Zuwendung zur Errichtung einer fünften Gruppe im Kindergarten der Klägerin bestandskräftig ist und weder zurückgenommen noch widerrufen wurde, so dass eine Aufrechnung eines eventuellen Rückforderungsanspruchs hinsichtlich der seinerzeit gewährten Zuwendung mit der nunmehrigen Zuwendungsbewilligung von vornherein ausscheidet, denn bestandskräftige Bescheide über die Bewilligung einer Zuwendung bilden einen selbständigen Rechtsgrund für die Leistung und damit das Recht, sie behalten zu dürfen (vgl. das vom BVerfG mit Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 - [allerdings aus anderen Gründen aufgehobene] Urteil des BVerwG vom 16. Dezember 2010 - 3 C 44.09 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 19. November 2009 - 3 C 7.09 -, BVerwGE 135, S. 238 ).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15
    Insoweit ist zunächst zu sehen, dass der Bescheid vom 10. Dezember 1992 über die seinerzeitige Bewilligung einer Zuwendung zur Errichtung einer fünften Gruppe im Kindergarten der Klägerin bestandskräftig ist und weder zurückgenommen noch widerrufen wurde, so dass eine Aufrechnung eines eventuellen Rückforderungsanspruchs hinsichtlich der seinerzeit gewährten Zuwendung mit der nunmehrigen Zuwendungsbewilligung von vornherein ausscheidet, denn bestandskräftige Bescheide über die Bewilligung einer Zuwendung bilden einen selbständigen Rechtsgrund für die Leistung und damit das Recht, sie behalten zu dürfen (vgl. das vom BVerfG mit Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 - [allerdings aus anderen Gründen aufgehobene] Urteil des BVerwG vom 16. Dezember 2010 - 3 C 44.09 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 19. November 2009 - 3 C 7.09 -, BVerwGE 135, S. 238 ).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15
    Insoweit ist zunächst zu sehen, dass der Bescheid vom 10. Dezember 1992 über die seinerzeitige Bewilligung einer Zuwendung zur Errichtung einer fünften Gruppe im Kindergarten der Klägerin bestandskräftig ist und weder zurückgenommen noch widerrufen wurde, so dass eine Aufrechnung eines eventuellen Rückforderungsanspruchs hinsichtlich der seinerzeit gewährten Zuwendung mit der nunmehrigen Zuwendungsbewilligung von vornherein ausscheidet, denn bestandskräftige Bescheide über die Bewilligung einer Zuwendung bilden einen selbständigen Rechtsgrund für die Leistung und damit das Recht, sie behalten zu dürfen (vgl. das vom BVerfG mit Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 - [allerdings aus anderen Gründen aufgehobene] Urteil des BVerwG vom 16. Dezember 2010 - 3 C 44.09 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 19. November 2009 - 3 C 7.09 -, BVerwGE 135, S. 238 ).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche -

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15
    Im Übrigen handelt es sich auch nach Sinn und Zweck des § 188 VwGO bei der hier streitigen Zuwendung nicht um eine Leistung mit fürsorgerischem Charakter, denn in den Sachgebieten des § 188 Satz 1 VwGO wird deshalb Gerichtskostenfreiheit gewährt, weil dort mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vorkommen und es um Leistungen geht, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10/91 -, juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, NWVBl. 1994, 314).
  • BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90

    Begriff der Streitigkeiten auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15
    Dazu gehören insbesondere Sachgebiete, in denen Leistungen mit primär fürsorgerischer Zwecksetzung vorgesehen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2011 - 6 C 10/10 - und vom 8. Mai 1990 - 7 ER 101/90 -, beide veröffentlicht bei juris).
  • VG Münster, 05.05.2006 - 5 L 242/06

    Landschaftsverband Westfalen-Lippe muss vorläufig Zuwendung an

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15
    Von daher fällt die Gewährung der von der Klägerin erstrebten Subvention nicht unter die vom Gesetzeszweck umfassten Angelegenheiten der Fürsorge (vgl. zu alledem auch HessVGH, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 6 TJ 1169/95 - VG Münster, Beschluss vom 5. Mai 2006 - 5 L 242/06 -, beide veröffentlicht bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2005 - 12 E 1172/05

    Anforderungen an die Bestimmung des Gegenstandswerts einer anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15
    Allein der Umstand, dass mit dem Betrieb einer Kindertagesstätte fürsorgerische Zwecke verfolgt werden, reicht nicht aus, den beanspruchten Geldleistungen einen fürsorgerischen Charakter zuzusprechen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - 12 E 1172/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.1994 - 8 B 174/94

    Asylbewerberleistungsgesetz; Sachgebiet der Sozialhilfe; Gerichtskostenfreiheit

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15
    Im Übrigen handelt es sich auch nach Sinn und Zweck des § 188 VwGO bei der hier streitigen Zuwendung nicht um eine Leistung mit fürsorgerischem Charakter, denn in den Sachgebieten des § 188 Satz 1 VwGO wird deshalb Gerichtskostenfreiheit gewährt, weil dort mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vorkommen und es um Leistungen geht, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10/91 -, juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, NWVBl. 1994, 314).
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 6 TJ 1169/95
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